Öffentliche Auftraggeber

Gerichtsgutachten für Gerichte

Als erfahrene gerichtliche Sachverständige erstellen wir Gutachten für Zivil-, Sozial- und Verwaltungsgerichte. Unsere Gutachten sind objektiv, wissenschaftlich fundiert und entsprechen den prozessualen Anforderungen.

Beauftragung

Gerichte beauftragen uns als unabhängige medizinische Sachverständige gemäß ZPO oder nach den Vorgaben des jeweiligen Verfahrensrechts. Die Beauftragung erfolgt per Gerichtsbeschluss mit konkretem Beweisbeschluss und Fragestellung. Wir bestätigen den Auftrag und teilen die voraussichtliche Bearbeitungsdauer mit.

Ablauf der Begutachtung

Nach Erhalt der Akten erfolgt die Prüfung auf Vollständigkeit. Wir laden den zu Begutachtenden mit angemessener Frist zur Untersuchung. Das Gutachten beantwortet die gerichtlichen Beweisfragen systematisch und nachvollziehbar. Bei Bedarf erstatten wir das Gutachten auch mündlich.

Benötigte Unterlagen

Gerichtsakten mit Beweisbeschluss, Schriftsätze der Parteien (soweit entscheidungserheblich), vorliegende medizinische Befunde und Gutachten, ggf. Stellungnahmen der Parteien zu vorangegangenen Gutachten. Fehlende Unterlagen werden über das Gericht nachgefordert.

ZMB Empfang

„Unabhängige Begutachtung – gerichtsfest und neutral."

Kommunikation

Korrespondenz ausschließlich über das Gericht gemäß Verfahrensordnung. Parteiliche Anfragen werden an das Gericht weitergeleitet. Terminabstimmungen erfolgen nach Rücksprache mit dem Gericht. Rückfragen zum Gutachten werden schriftlich oder in der mündlichen Verhandlung beantwortet.

Bearbeitungszeit (SLA)

Die vom Gericht gesetzte Frist wird eingehalten. Standard-Bearbeitungszeit: 6–8 Wochen ab Akteneingang. Bei umfangreichen Akten oder komplexen Fragestellungen bitten wir ggf. um Fristverlängerung. Eilverfahren werden priorisiert bearbeitet.

Abrechnung

Abrechnung nach JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz). Kostenrechnung an das Gericht nach Gutachtenerstattung. Bei Vorschussanforderung: Information an das Gericht über voraussichtliche Kosten. Reisekosten und Auslagen werden gesondert ausgewiesen.

Kontakt für Geschäftsstellen

Für Rückfragen zu laufenden Verfahren oder Kapazitätsanfragen stehen wir Ihnen zur Verfügung.