Gutachtenart

Gutachten GdB-Feststellung

Medizinische Bewertung des Grades der Behinderung nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen. Wir unterstützen Sie bei Erstanträgen, Verschlimmerungsanträgen und Widerspruchsverfahren.

Medizinische Fragestellung

Bei GdB-Gutachten (Grad der Behinderung) bewerten wir die Auswirkungen von Gesundheitsstörungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Wir prüfen, welche Funktionsbeeinträchtigungen bestehen und wie diese nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen (VMG) einzustufen sind.

Vorgehen

Die Begutachtung umfasst eine detaillierte Anamnese aller Gesundheitsstörungen, eine körperliche Untersuchung mit Funktionsprüfungen und die Auswertung aller Befunde. Jede Funktionsbeeinträchtigung wird einzeln bewertet und dann nach den Regeln der VMG zu einem Gesamt-GdB zusammengeführt.

ZMB Empfangsbereich

„GdB-Feststellung nach aktuellem Stand der Medizin und Rechtsprechung."

Ergebnis

Das Gutachten enthält eine Aufstellung aller relevanten Diagnosen, die Einzel-GdB-Werte je Funktionssystem, den Gesamt-GdB unter Berücksichtigung von Überschneidungen sowie eine Begründung nach den VMG. Merkzeichen (G, aG, B, H, RF, Bl, Gl) werden bei Vorliegen der Voraussetzungen empfohlen.

Dauer

Untersuchungstermin: 1–2 Stunden. Gutachtenerstellung: 3–4 Wochen nach Untersuchung. Bei mehreren Fachgebieten kann eine interdisziplinäre Begutachtung erforderlich sein, was die Dauer verlängert.

Grenzen der Begutachtung

Die Feststellung des GdB obliegt dem Versorgungsamt – das Gutachten ist eine medizinische Empfehlung. Die VMG-Richtwerte sind Orientierung, keine starren Vorgaben. Bei psychischen Erkrankungen kann ein zusätzliches psychiatrisches Gutachten erforderlich sein. Kosmetische Beeinträchtigungen werden nur eingeschränkt berücksichtigt.

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